Wasser
Information zur MWST Senkung ab 01.07.20
Die Abschlagszahlungen in der festgesetzten Höhe und mit dem Umsatzsteuersatz von 7% bleiben bestehen, sie finden aber in der Jahresrechnung Berücksichtigung.
Die Differenz von 2% wird für den Zeitraum 01.07.20 – 31.12.20 gutgeschrieben und reduziert somit die Schlussrechnung.
Eine Zählerablese ist nicht notwendig